CHONG-YONG
TAEKWONDO - TEAM


News                                                                                                                                                         06.11.2022

Gratulation ...

Markus König hat die Prüfung zum 1.Dan am 06.11.2022 in Seiberbach bestanden


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Vorraussichtliche Kup-Prüfung am 21.05.2022

Änderung vorbehalten

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TURP Lehrgang 2022, in Bingen am 16.07.2022                                                                                01.05.2022

weitere Info`s folgen noch

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                                                                                                                                                    13.12.2021

Auf Grund der aktuellen Corana Situation und Pandemie-Regel ( 2G Plus)

haben wir beschlossen eine Woche früher in die Winterpause zu gehen

und bleiben in der Hoffnung, dass sich die Situation wieder beruhig.

Ab 15.12. 2021 bis 09.01.2022 ist kein Training

Am 10.01.2022 ist wieder Trainingsstart. (unter Vorbehalt)

Euch allen schöne Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr

Bleibt Gesund

 


Corona-Regeln im Überblick rlp.de                                                                                                10.12.2021

                                                                                  

Aktuell bitte G2-Plus-Regeln beachten:  nur Geimpfte & Genessene mit negativem Test

- gilt flächendeckend in Innenräumen

Ausnahme: Menschen mit Booster-Impfung

- Status gilt ab dem Tag der Booster-Impfung

- Selbsttes vor Ort unter Aufsicht möglich

Für Minderjährige gelten Ausnahmen:

- Kinder unter 12 Jahre + 3 Monate brauchen keinen Test

- Für ungeimpfte Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt 3G

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Sport

Unter welchen Voraussetzungen darf ich Sport treiben, wenn die 7-Tage-Inzidenz in meiner Kommune unter 100 liegt?

Im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen ist

  • die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten zulässig, wenn die Ausübung einzeln oder in Gruppen im Rahmen der Kontaktbeschränkungen erfolgt, also in Gruppen von maximal fünf Personen aus zwei Hausständen, wobei Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt werden; oder
  • kontaktloses Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre zuzüglich einer Trainerin oder eines Trainers zulässig; hier gelten das Abstandsgebot und die Pflicht zur Kontakterfassung.

In allen gedeckten Sportanlagen und geschlossenen Räumen ist die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten mit folgender Maßgabe zulässig:

  • einzeln oder im Rahmen der Kontaktbeschränkungen, also in Gruppen von maximal fünf Personen aus zwei Hausständen, wobei Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt werden.
  • unter Wahrung eines Mindestabstands von drei Metern zueinander können mehrere Gruppen, in denen jeweils die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden, anwesend sein. Allerdings darf sich pro angefangene 40 qm Trainingsfläche nur eine Person auf der Trainingsfläche aufhalten.  Es gelten die Pflicht zur Kontakterfassung, die Testpflicht für alle Anwesenden sowie das Abstandsgebot mit der Maßgabe, dass zwischen Personen, die nicht einer oben genannten Gruppe von maximal fünf Personen angehören, ein Mindestabstand von drei Metern einzuhalten ist. .

Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.

Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen, ist nicht zulässig; die Einzelnutzung von Toilettenräumen ist gestattet.

Unter den genannten Voraussetzungen können Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen öffnen.

Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen.

Unter welchen Voraussetzungen darf ich Sport treiben, wenn die 7-Tage-Inzidenz in meiner Kommune unter 50 liegt?

Die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen ist in Gruppen von maximal zehn Personen zuzüglich einer Trainerin oder eines Trainers zulässig. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.


Leider besteht immernoch Kontakt-Sport-Verbot                                                          18.04.2021

Inzidenzwert  Sonntag    18.04.2021     162,3

                                                                                                                                   24.03.2021

Es ist Beschluß. Lockdownverlängerung bis 18.04.2021


Die dritte Welle schlägt zu.  Die Aktuell hohe Inzidenz läst keinen Hallen- und Kontaktsport zu.

Bund  will Lockdownverlängerung bis 18.04.2021.

Inzidenzwert  Montag    22.03.2021     108,1

Inzidenzwert  Sonntag   21.03.2021     103,7  

Inzidenzwert  Freitag     19.03.2021       99,6

Inzidenzwert  Montag    15.03.2021        86,...  

Inzidenzwert  Samstag  13.03.2021        51,... 

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Aktuelles zur CoVid19                                                                                                         08.03.20211

Vorraussichtlicher Trainingsbeginn in kleinen Gruppenn (Max. 10 Teilnehmer) am 22.03.2021,

wenn der Inzidenzwert unter 50 bleibt.

Aktueller Inzidenzwert 45.31 in Rheinland-Pfalz.

Update Corona-Pandemie vom Sportbund                                                                                05.03.2021


Update zu CoVid19 - Pandemie                                                                                      20.02.2021      

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

laut Beschluss der Regierung  wird der Lockdown bis 07.03.2021 verlängert. 

Jeglicher Trainingsbetrieb von Amateur- und Breitensport ist nach wie vor Verboten.

Über Änderungen der uns betreffenden Bestimmungen werden wir euch auf dem Laufenden halten.


Bleibt weiterhin achtsam und gesund!

Gez.

Rainer Schneider


 





 


 

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