News 06.11.2022
Gratulation ...
Markus König hat die Prüfung zum 1.Dan am 06.11.2022 in Seiberbach bestanden
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Vorraussichtliche Kup-Prüfung am 21.05.2022
Änderung vorbehalten
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TURP Lehrgang 2022, in Bingen am 16.07.2022 01.05.2022
weitere Info`s folgen noch
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13.12.2021
Auf Grund der aktuellen Corana Situation und Pandemie-Regel ( 2G Plus)
haben wir beschlossen eine Woche früher in die Winterpause zu gehen
und bleiben in der Hoffnung, dass sich die Situation wieder beruhig.
Ab 15.12. 2021 bis 09.01.2022 ist kein Training
Am 10.01.2022 ist wieder Trainingsstart. (unter Vorbehalt)
Euch allen schöne Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr
Bleibt Gesund
Corona-Regeln im Überblick rlp.de 10.12.2021
Aktuell bitte G2-Plus-Regeln beachten: nur Geimpfte & Genessene mit negativem Test
- gilt flächendeckend in Innenräumen
Ausnahme: Menschen mit Booster-Impfung
- Status gilt ab dem Tag der Booster-Impfung
- Selbsttes vor Ort unter Aufsicht möglich
Für Minderjährige gelten Ausnahmen:
- Kinder unter 12 Jahre + 3 Monate brauchen keinen Test
- Für ungeimpfte Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt 3G
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Sport
Unter welchen Voraussetzungen darf ich Sport treiben, wenn die 7-Tage-Inzidenz in meiner Kommune unter 100 liegt?
Im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen ist
- die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten zulässig, wenn die Ausübung einzeln oder in Gruppen im Rahmen der Kontaktbeschränkungen erfolgt, also in Gruppen von maximal fünf Personen aus zwei Hausständen, wobei Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt werden; oder
- kontaktloses Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre zuzüglich einer Trainerin oder eines Trainers zulässig; hier gelten das Abstandsgebot und die Pflicht zur Kontakterfassung.
In allen gedeckten Sportanlagen und geschlossenen Räumen ist die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten mit folgender Maßgabe zulässig:
- einzeln oder im Rahmen der Kontaktbeschränkungen, also in Gruppen von maximal fünf Personen aus zwei Hausständen, wobei Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt werden.
- unter Wahrung eines Mindestabstands von drei Metern zueinander können mehrere Gruppen, in denen jeweils die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden, anwesend sein. Allerdings darf sich pro angefangene 40 qm Trainingsfläche nur eine Person auf der Trainingsfläche aufhalten. Es gelten die Pflicht zur Kontakterfassung, die Testpflicht für alle Anwesenden sowie das Abstandsgebot mit der Maßgabe, dass zwischen Personen, die nicht einer oben genannten Gruppe von maximal fünf Personen angehören, ein Mindestabstand von drei Metern einzuhalten ist. .
Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.
Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen, ist nicht zulässig; die Einzelnutzung von Toilettenräumen ist gestattet.
Unter den genannten Voraussetzungen können Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen öffnen.
Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen.
Unter welchen Voraussetzungen darf ich Sport treiben, wenn die 7-Tage-Inzidenz in meiner Kommune unter 50 liegt?
Die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen ist in Gruppen von maximal zehn Personen zuzüglich einer Trainerin oder eines Trainers zulässig. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.
Leider besteht immernoch Kontakt-Sport-Verbot 18.04.2021
Inzidenzwert Sonntag 18.04.2021 162,3
24.03.2021
Es ist Beschluß. Lockdownverlängerung bis 18.04.2021
Die dritte Welle schlägt zu. Die Aktuell hohe Inzidenz läst keinen Hallen- und Kontaktsport zu.
Bund will Lockdownverlängerung bis 18.04.2021.
Inzidenzwert Montag 22.03.2021 108,1
Inzidenzwert Sonntag 21.03.2021 103,7
Inzidenzwert Freitag 19.03.2021 99,6
Inzidenzwert Montag 15.03.2021 86,...
Inzidenzwert Samstag 13.03.2021 51,...
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Aktuelles zur CoVid19 08.03.20211
Vorraussichtlicher Trainingsbeginn in kleinen Gruppenn (Max. 10 Teilnehmer) am 22.03.2021,
wenn der Inzidenzwert unter 50 bleibt.
Aktueller Inzidenzwert 45.31 in Rheinland-Pfalz.
Update Corona-Pandemie vom Sportbund 05.03.2021
Update zu CoVid19 - Pandemie 20.02.2021
Liebe Sportlerinnen und Sportler,
laut Beschluss der Regierung wird der Lockdown bis 07.03.2021 verlängert.
Jeglicher Trainingsbetrieb von Amateur- und Breitensport ist nach wie vor Verboten.
Über Änderungen der uns betreffenden Bestimmungen werden wir euch auf dem Laufenden halten.
Bleibt weiterhin achtsam und gesund!
Gez.
Rainer Schneider